HV: Heizkosten (HeizKV §9)
HV: Heizkosten (HeizKV §9)
Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass Heizkosten zu mindestens 50 % und höchstens 70 % nach dem erfassten Verbrauch umgelegt werden müssen. Der Rest wird nach Fläche umgelegt.
Verbrauchserfassung
Pro Einheit erfassen Sie den Jahresverbrauch (kWh oder MWh) auf Basis der Heizkostenverteiler oder Zähler. Sie können die Daten manuell eingeben oder — bei Anschluss eines Ablesedienstes — per CSV importieren.
Verbrauchsanteil einstellen
Menü Hausverwaltung → Abrechnung → Einstellungen. Standard ist 70 % Verbrauch / 30 % Fläche. Für schlecht gedämmte Altbauten kann ein Gerichtsurteil den Anteil abweichend festlegen.
Brennstoffverbrauch
Bei Öl-/Gasheizungen: ImmoOS errechnet auf Basis des Brennstoff-Einkaufs und der Bestandsveränderungen den Jahresverbrauch automatisch.
Warmwasser-Trennung
Enthält die Heizanlage auch die Warmwassererzeugung (Verbundanlage), werden die Anteile rechnerisch getrennt (§9 Abs. 2 HeizKV). ImmoOS führt diese Trennung automatisch durch.
Zuletzt aktualisiert: 23.04.2026 · Hilfe benötigt?