Wie gehe ich mit dem Bestellerprinzip bei Vermietung um?
Seit dem Bestellerprinzip (2015) darf die Courtage bei Vermietungen nur dem Auftraggeber (meist Vermieter) berechnet werden, nicht dem Mieter. ImmoOS blendet daher bei Vermietungsobjekten automatisch keine Courtage-Angaben auf der Mieterseite ein. Bei Kaufobjekten gilt seit 2020 das Gleichheitsprinzip (50/50) — ImmoOS zeigt hier die geteilte Courtage korrekt an.
Zuletzt aktualisiert: 23.04.2026 · Hilfe benötigt?